Stand: 15.03.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Entwicklungen im Zusammenhang des Corona-Virus sind sehr besorgniserregend. Die Gesundheit, der Schutz und die Betreuung der uns anvertrauten Menschen mit und ohne Handicap haben für uns oberste Priorität.
Deswegen nehmen wir die aktuelle Lage sehr ernst und stehen im ständigen Austausch mit unseren Fachabteilungen und den zuständigen Behörden, um die Vorgehensweise im Sinne aller Betroffenen bestmöglich abzustimmen.
Gerne informieren wir Sie hier über die aktuellen Entwicklungen.
Impfangebote gab es für LHUN-Beschäftigte im März an allen Werkstatt-Standorten (Alpen-Veen, Rees und Wesel).
Für Rückfragen steht der Soziale Dienst in der jeweiligen Werkstatt oder Ihr Vorgesetzter gerne zur Verfügung.
Die Termine für die Zweit-Impfung sind aktuell in Planung. Über die Organisation und den Ablauf erhalten Sie rechtzeitig eine Info.
Aufklärungs-Merkblatt zur Schutzimpfung gegen Covid 19 in Leichter Sprache
Am 5. Januar 2021 wurden seitens der Bundesregierung eine Verlängerung sowie eine Verschärfung des Lockdowns zur Eingrenzung der Corona Pandemie in Deutschland beschlossen. Doch anders als noch im Frühjahr hat NRW Gesundheitsminister Laumann entschieden, diesmal kein generelles Betretungsverbot für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu erlassen. Vielmehr soll die Teilhabe am Arbeitsleben weiterhin ermöglicht werden, soweit die Gegebenheiten vor Ort dies zulassen.
In unseren Werkstätten haben wir es geschafft, mit gut funktionierenden Hygienekonzepten, Schulungen von Beschäftigten und Mitarbeitern sowie entsprechender Ausstattung diese Gegebenheiten herzustellen. Die Infektionszahlen in den Werkstätten waren und sind vergleichsweise gering.
Wir heißen also jeden Beschäftigten, der in unsere Werkstatt kommen möchte, herzlich willkommen. Fahrdienste, Betreuung und Verpflegung stehen selbstverständlich in vollem Umfang zur Verfügung.
Doch Achtung!
Auch wenn es auf Landesebene kein generell erlassenes Betretungsverbot für Werkstätten gibt, kann es aber regional durch entsprechende Regelungen der Gesundheits- und Ordnungsämter Einschränkungen bis hin zu lokalen Teilschließungen geben. Gründe hierfür können im Infektionsgeschehen innerhalb einer Werkstatt oder in einer lokal hohen Inzidenz in der Bevölkerung liegen. Sollten unsere Werkstätten von solch einer Maßnahme betroffen sein, werden wir umgehend darüber informieren.
Den momentanen Beschluss, auf ein generelles Betretungsverbot der Werkstätten zu verzichten, begrüßt auch der Landschaftsverband Rheinland. Er verwies schon im November letzten Jahres in seiner Leitlinie auf die Bedeutung der „Sicherstellung von Teilhabe-Leistungen in der Corona Pandemie". Er appelliert daran, dass es gemeinsame Ziel aller Akteure sein muss, die Teilhabe am Arbeitsleben für alle Werkstattbeschäftigten „am gewohnten Ort, in gewohntem Umfang und zu den verabredeten Konditionen zu erreichen" – selbstverständlich stets unter Sicherstellung des Gesundheitsschutzes.
Die Verantwortlichen der Lebenshilfe Werkstätten haben dem Landschaftsverband Rheinland ein umfassendes Hygienekonzept vorgelegt.
Der Infektionsschutz hat für uns oberste Priorität: Deshalb werden Innerhalb unserer Werkstätten folgende Hygienemaßnahmen umgesetzt:
Liebe Mitarbeiter*innen
Das Land Nord-Rhein-Westfalen hat eine neue Verordnung beschlossen.
In dieser Verordnung stehen Regeln.
An diese Regeln muss sich auch die Werkstatt halten.
In der Verordnung steht:
Alle Menschen in der Werkstatt müssen
1 - mal in der Woche mit einem Corona-Schnell-Test getest werden.
Auch wir werden ab der nächsten Woche damit anfangen.
Sie werden 1 - mal in der Woche bei Ihrem Wohn-Anbieter getestet?
Dann werden Sie nicht in der Werkstatt getestet.
Sie möchten sich nicht testen lassen?
Sie können dann nicht mehr zur Werkstatt kommen.
Sie müssen dann zu Hause bleiben.
Sie bekommen dann Arbeit, die Sie zu Hause machen sollen.
Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie den Sozialen Dienst an.
Alpen - Veen: 02802-7566 202
Rees: 02851 - 920 143 oder 02851 - 920 215
Wesel: 0281- 20644 14
Für Mitarbeitende mit begründeten Infektionsängsten - sei es in der Werkstatt oder auf dem Weg dorthin - gibt es verschiedene Optionen.
Zunächst empfehlen wir im Rahmen der aktuellen Pandemielage vorhandenen (Rest-)Urlaub zu nehmen.
Sollten Sie darüber hinaus eine Abwesenheit beabsichtigen, kann eine vorläufige Abmeldung vom Landschaftsverband Rheinland erfolgen. Wichtig ist, dass Sie uns über Ihre Entscheidung rechtzeitig informieren. Der Soziale Dienst unserer Werkstätten steht Ihnen auch zu Hause zur Seite. Auf Wunsch prüft er mit Ihnen die Möglichkeit, ob das Arbeiten von Zuhause aus, in der Wohneinrichtung möglich ist. Vielleicht können einfache Arbeiten und Beschäftigungen für die Heimarbeit zur Verfügung gestellt werden. Generell gilt: Das Arbeitsgeld wird weiter gezahlt und der Anspruch auf den Werkstattarbeitsplatz bleibt auf jeden Fall bestehen. Eine Rückkehr ist jederzeit möglich. Dies betont der LVR ausdrücklich in seiner Pressemitteilung im Dezember 2020:
Wenn Ihr Hausarzt bei Ihnen einen PCR-Test („Corona-Test“) durchgeführt hat, erhalten Sie diesen Abschnitt. Darauf finden Sie Hinweise für die Registrierung des Tests und zum weiteren Vorgehen.
Auf dem Blatt ist auch ein QR Code abgedruckt, mit dem Sie Ihr Testergebnis abrufen können.
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten per App:
Antworten auf viele weitere Fragen rund um das Testergebnis gibt es auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Im folgenden Video sehen Sie Schritt für Schritt, wie eine Testung abläuft und wie Sie Ihr Ergebnis über die „Mein Laborergebnis“-App anfordern.
Alternativ zur App können Sie Ihr Ergebnis bzw. den Status auch über die Website mein-laborergebnis.de abrufen.
Personen, die an Covid-19 erkrankt sind oder ansteckend sein können, müssen sich in Quarantäne (zur Vorbeugung) oder häusliche Isolierung (bei bestätigter Infektion) begeben. Sie müssen sich also „absondern“, um keine weiteren Personen anstecken zu können.
Diese Regelung hat das NRW-Gesundheitsministerium in einer Verordnung erlassen.
Auszüge aus der Quarantäne Verordnung:
Umsetzung der Quarantäne
Dauer der Quarantäne
Die Dauer der Quarantäne kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es gelten folgende Regelungen:
Quarantäne-Verordnung: Schaubild zu den Regelungen für Nordrhein-Westfalen (PDF)
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben Merkblätter für den konkreten Umgang mit Prävention und Quarantäne in Wohnformen für Menschen mit Behinderung erarbeitet.
Was ist wichtig bei einer Quarantäne zuhause?
Das Corona-Virus darf sich nicht so schnell ausbreiten. Wer sich angesteckt hat, muss deshalb in Quarantäne. Das heißt: Man darf keinen Kontakt haben zu anderen Menschen.