E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?
info@LHUN.de

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
02851 920 - 0 / - 501 (Verwaltung)

Lebenshilfe Unterer Niederrhein
Lebenshilfe Unterer Niederrhein

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorlesen

der Lebenshilfe Werkstätten Unterer Niederrhein GmbH,
Groiner Allee 10,
46459 Rees
(Stand: Mai 2018)


§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Wir sind ist eine anerkannte Einrichtung für behinderte Menschen gem. § 142 SGB IX. Gem. § 140 SGB IX ist der Kunde berechtigt, 50% des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages der von uns erteilten Rechnungen auf die von ihm nach § 77 SGB IX ggf. zu zahlende Ausgleichsabgabe anzurechnen.

(2) Für unsere Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und zwar auch für alle künftigen Geschäfte.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt. Sondervereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.



§ 2 Vertragsschluss

(1) Die von uns zur Verfügung gestellten Produktkataloge, Prospekte oder sonstige Werbeunterlagen stellen selbst noch kein Angebot für einen Vertragsabschluss dar, sondern sind lediglich eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein rechtsverbindliches Angebot an uns abzugeben. Änderungen der technischen Daten sowie von Form, Farbe, Gewicht, Zeichnungen oder Abbildungen der Produktkataloge, Prospekte oder sonstigen Werbeunterlagen bleiben daher im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten.

(2) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

(3) Alle Bestellungen/Verträge und sonstige rechtsgeschäftliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen und sonstige Nebenabreden. Bei Rahmenaufträgen gilt jeder Abrufauftrag als besonderes Rechtsgeschäft.



§ 3 Angebotsunterlagen / Beistellungen / Schutzrechte Dritter

(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sofern ein Vertrag nicht zustande kommt, sind die vorgenannten Unterlagen unverzüglich zurückzugewähren.

(2) Der Kunde steht dafür ein, dass seine Beistellungen – z. B. Anweisungen, Zeichnungen, Vorlagen, Muster, Material und sonstige Angaben – die er uns für die Erstellung der Ware zur Verfügung stellt, frei von Schutzrechten Dritter und Mängeln sind, die ihre Nutzung ausschließen bzw. einschränken. Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, eine Mängelprüfung durchzuführen.

(3) Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aus einer etwaigen Verletzung von Schutzrechten frei. Wir sind berechtigt, alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen Ansprüchen ergeben, auf eigene Kosten zu führen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich von einer Inanspruchnahme wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter schriftlich zu benachrichtigen



§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.



§ 5 Lieferung

(1) Termine oder Fristen für die Lieferung oder die Erbringung der Leistungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn hierüber eine ausdrückliche schriftliche Einigung oder eine Einigung in Textform (z. B. E-Mail oder Telefax) der Vertragsparteien stattgefunden hat. Im Übrigen setzt die angegebene Lieferzeit die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(8) Sind bestellte Waren oder die zur Erbringung unserer vertraglichen Leistungen erforderlichen Materialien nicht verfügbar, weil wir trotz eines entsprechenden Einkaufsvertrags, der den Auftrag des Kunden abdeckt, selbst nicht von unseren Lieferanten beliefert werden, ohne dass uns hieran ein Verschulden trifft, dann verlängern sich die Liefer- oder Ausführungszeiten gegenüber dem Kunden entsprechend um die eingetretene Verzögerung. Hierüber wird der Kunde von uns unverzüglich informiert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich unsere Selbstbelieferung um voraussichtlich mehr als vier Wochen über den ursprünglich vereinbarten Liefertermin hinauszieht, und er uns zuvor eine angemessene Frist zur Leistungserbringung gesetzt hat. Solange und soweit sich herausstellt, dass wir von unserem Lieferanten endgültig nicht mehr beliefert werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hierüber wird der Kunde von uns unverzüglich informiert und im Fall der Rücktrittserklärung werden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

(9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.



§ 6 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

(4) Die Lieferung ist vom Kunden bei Empfang unverzüglich auf Übereinstimmung mit seiner Bestellung, Vollständigkeit und offensichtliche Transportschäden zu prüfen. Beanstandungen hat der Kunde insoweit unverzüglich uns gegenüber mitzuteilen, im Fall offensichtlicher Transportschäden auch unmittelbar dem Transporteur.



§ 7 Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen, soweit er Kaufmann ist, voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass der Kunde selbst mangelhafte Beistellungen zur Erfüllung des Vertrages zur Verfügung gestellt hat.

(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat.

(10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.



§ 8 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.



§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für Beistellungen, die in unser Eigentum gelangen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.



§ 10 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden von uns erhoben und gespeichert, soweit dies erforderlich ist um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Wenn wir im Rahmen unserer Verpflichtungen Dritte als Dienstleister (Auftragsverarbeiter) einsetzen, werden die Daten an diese übermittelt. Wir gewährleisten, dass der Auftragsverarbeiter zu jedem Zeitpunkt die Regeln des Datenschutzes einhält. Eine weitergehende Nutzung erfolgt nur, sofern der Kunde eingewilligt hat.

(2) Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz von personenbezogenen Daten vor Gefahren bei Datenübertragungen sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik und dem bestehenden Risiko jeweils angepasst.

(3) Der Kunde hat das Recht, von uns jederzeit Auskunft über die zum Kunden bei uns gespeicherten Daten zu verlangen. Dies betrifft auch deren Herkunft sowie die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Wenn der Kunde eine Einwilligung zur Nutzung von Daten erteilt hat, kann er diese jederzeit widerrufen. Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen oder Widersprüche zur Datenverarbeitung können per E-Mail an datenschutzbeauftragter@LHUN.de oder an die oben genannte Adresse gerichtet werden. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite https://www.lh-werkstaetten.de/datenschutzerklaerung/.



§ 11 Erklärungsfiktion

Wir behalten uns das Recht vor, die Vertragsbedingungen nachträglich zu ändern, wenn dies zur Anpassung an veränderte Verhältnisse oder rechtliche Vorgaben notwendig sind. Der Kunde kann dem widersprechen. Widerspricht er jedoch nicht binnen einer Frist von vier Wochen, nachdem er von den nachträglichen Änderungen Kenntnis erhalten hat oder Kenntnis nehmen konnte, gilt sein Verhalten als Zustimmung. Dies gilt nur, wenn wir den Kunden zuvor besonders auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs, hingewiesen haben. Dies gilt nicht für Preisanpassungsklauseln.



§ 12 Alternative Streitbeilegung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Im Übrigen ist die Plattform der EU zur Verbraucherstreitbeilegung durch den folgenden Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.



§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsweg

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies
Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite notwendig und können deshalb auch nicht abgewählt werden.
WSESSIONID
SpeicherdauerSitzung
Notwendiges Standardcookie, um mit PHP-Session-Daten zu nuten.
hideCookieNotice
SpeicherdauerJe nach Auswahl bis zu 30 Tage
Speichert, dass der Cookie- bzw. Datenschutzhinweis nicht bei jedem Aufruf erneut angezeigt wird.
allowLoadExternRessources
SpeicherdauerJe nach Auswahl bis zu 30 Tage
Merkt sich die Benutzerentscheidung, ob externe Komponenten automatisch geladen werden dürfen.
allowTracking
SpeicherdauerJe nach Auswahl bis zu 30 Tage
Merkt sich die Benutzerentscheidung, das Besucherverhalten getrackt werden darf.
Funktionale Cookies
Diese Cookies erleichtern die Nutzung der Webseite.
websitezoom
SpeicherdauerSitzung
Merkt sich, in welcher Größe die Schriften angezeigt werden sollen.

Analyse-/Marketing Cookies

Marketing-/Tracking Cookies
Diese Cookies dienen Marketingzwecken und analysieren Ihr Besucherverhalten.
Youtube
Speicherdauer30 Tage
Nutzung durchwww.youtube.de
Zusätziche Datenschutzerklärunghttps://www.google.de/intl/de/policies/privacy
Abspielen von eingebundenen Videos von YouTube
Google Maps
Speicherdauer30 Tage
Nutzung durchwww.google.de/maps
Zusätziche Datenschutzerklärunghttps://www.google.de/intl/de/policies/privacy
Anzeigen von Standorten via Google Maps.

Externe Komponenten laden

Externe Kompenenten
Dieser Cookie lädt externe Komponenten für funktionale Tools
_rspkrLoadCore
SitzungSitzung
Funktionales Cookie um den Readspeaker (Vorlesefunktion) zu nutzen.