E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?
info@LHUN.de

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
02851 920 - 0 / - 501 (Verwaltung)

Der Werkstatt-Rat in der Lebenshilfe Unterer Niederrhein

Vorlesen

Hier finden Sie Informationen über den Werkstatt-Rat.
Zum Beispiel, welche Aufgaben wir haben.

Die Texte sind in Leichter Sprache.
Dann können viele Menschen
die Texte besser verstehen.
Sie müssen nur auf die Fragen klicken.
Dann erscheint die Antwort.

Was macht ein Werkstatt-Rat?

Wir arbeiten nach der neuen Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Abgekürzt heißt das WMVO.
In der WMVO stehen alle wichtigen Aufgaben des Werkstatt-Rates.
Zum Beispiel Arbeits-Sicherheit, Arbeits-Zeiten, Entgelt oder ABM Angebote und vieles mehr.

Wir versuchen bei Problemen in der Werkstatt zu helfen.

Wir setzen uns für die Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein.

Beratung
Beratung

Wir bieten in den Werkstätten für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Sprech-Stunden an.

Der Werkstatt-Rat nimmt an Vorstellungs-Gesprächen teil.

Sprechstunden
Sprechstunden

Wir unterstützen die Vorbereitungen von verschiedenen Festen.

Feiern
Feiern

Der Werkstatt-Rat nimmt jedes Jahr an Fortbildungen teil.

Fortbildungen
Fortbildungen

Wir arbeiten zusammen mit dem Landschafts-Verband Rheinland, verschiedenen Politikern, und anderen Werkstatt-Räten.

Netzwerk
Netzwerk

Wir veranstalten einmal im Jahr eine Versammlung für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den drei Werkstätten.

Versammlung
Versammlung

Wir setzten uns für Neu-Anschaffungen in der Werkstatt ein, wie z.B.: Pausen-Raum-Gestaltung oder Hilfsmittel.

Hilfsmittel
Hilfsmittel

Wer macht mit im Werkstatt-Rat?

Im Jahr 2005 wurde der Werkstatt-Rat in der Lebenshilfe Unterer Niederrhein gegründet.

Die letzte Wahl fand im November 2021 statt.

Der Werkstatt-Rat besteht aus 9 Mitgliedern.

Zum Werkstatt-Rat gehören:

Kai Schwenzitski, Vorsitzender WfbM Rees
Gönül Aydin WfbM Rees
Melanie Walter WfbM Rees
Joanna Verfürth WfbM Rees
Georgina Wisniewski Empeler Straße / WfbM Alpen-Veen
Stefan Hegering WfbM Wesel
Kersten Hoyer WfbM Wesel
David Paetzold WfbM Wesel

Wer kann im Werkstatt-Rat mit machen?

Der Werkstatt-Rat wird von den Werkstatt-Beschäftigten gewählt.

Alle, die in der Werkstatt seit 6 Monaten arbeiten, können gewählt werden.

Es darf jeder aus der Werkstatt wählen.

Wahl
Wahl

Was macht der Werkstatt-Rat in der Sitzung?

Wir treffen uns einmal im Monat mit dem gesamten Werkstatt-Rat. Hier sprechen wir über wichtige Themen. Es sind Themen aus der Werkstatt.

Sitzung
Sitzung

Wir treffen uns einmal im Monat in der Einrichtung mit der jeweiligen Werkstatt-Leitung.
Hier sprechen wir über Aufträge, Mitarbeiter, Veränderungen in der Werkstatt und Veranstaltungen.

Tages-Ordnung
Tages-Ordnung

Wir treffen uns regelmäßig mit der Werkstätten-Leitung.
Hier sprechen wir über Lohn, Arbeits-Zeiten, Pausen-Zeiten, Begleitende Reisen und andere aktuelle Themen.

Werkstattleitung
Werkstattleitung

Wir treffen uns bei Bedarf mit der Geschäfts-Führung.
Hier sprechen wir über Veränderungen in der Werkstatt. Über Gesetzes-Änderungen, wie zum Beispiel das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Geschäftsführerin
Geschäftsführerin

Wo hat der Werkstatt-Rat Mitbestimmungs-Recht und wo Mitwirkungs-Recht?

In diesen Punkten haben wir Mitbestimmungs-Recht:

  • Verhalten der Beschäftigten

  • Beginn und Ende der Arbeits-Zeit

  • Arbeits-Entgelt und Entlohnungs-Grundsätze

  • Urlaubs-Planung

  • Fragen der Verpflegung

  • Einführung von technischen Einrichtungen zur Überwachung von Beschäftigten

  • Grundsätze der Fort- und Weiter-Bildung

  • Gestaltung der Sanitär- und Aufenthalts-Räume

  • soziale Aktivitäten

Mitbestimmung
Mitbestimmung

Bei diesen Punkten haben wir Mitwirkungs-Recht:

  • Verwendung von Arbeits-Ergebnissen

  • Verhütung von Arbeits-Unfällen und Berufs-Krankheiten

  • Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeits-Markt

  • Gestaltung von Arbeits-Plätzen

  • Planung von Neubauten, Umbauten und Erweiterungs-Bauten

Thema Flüchtline
Thema Flüchtline

Was ist neu an der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung?

Die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung heißt abgekürzt WMVO.
Die WMVO regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Werkstatt-Räte.
Werkstatt-Räte vertreten die Werkstatt-Beschäftigten.
Nun gibt es eine neue WMVO.
Welche Veränderungen bringt die WMVO:

Recht auf Mit-Bestimmung
Bisher war es so: Der Werkstatt-Rat darf mit-wirken.
Neu ist: Der Werkstatt-Rat darf jetzt auch mit-bestimmen. Das heißt: Einige Sachen dürfen nur mit Zustimmung vom Werkstatt-Rat gemacht werden

Handicap
Handicap

Ein neues Amt: die Frauen-Beauftragte
Eine Frauen-Beauftragte setzt sich für die Frauen in der Werkstatt ein.
Neu ist: Jede Werkstatt muss nun eine Frauen-Beauftragte haben. Zur nächsten Wahl wird sie von den Frauen gewählt.

Frauen-Beauftragte
Frauen-Beauftragte

Die Vertrauens-Person von draußen
Die Vertrauens-Person unterstützt den Werkstatt-Rat.
Bisher war es so: Die Vertrauens-Person muss in der Werkstatt arbeiten.
Neu ist: Die Vertrauens-Person darf in der Werkstatt arbeiten. Sie kann aber auch von außerhalb der Werkstatt kommen.

Vertrauens-Person
Vertrauens-Person

Größere Werkstatt-Räte für große Werkstätten
Bisher war es so: In großen Werkstätten durfte der Werkstatt-Rat nur aus 7 Mitgliedern bestehen.
Neu ist: Eine große Werkstatt darf auch einen großen Werkstatt-Rat haben. Bis zu 13 Mitglieder sind möglich.

Werkstatt-Rat
Werkstatt-Rat

Mehr Zeit für Schulungen
Wenn man bei Schulungen ist, muss man nicht arbeiten. Für diese Zeit wird man freigestellt.
Neu ist: Werkstatt-Räte bekommen nun mehr Zeit für Schulungen.

Fortbildung
Fortbildung

Die Vermittlungs-Stelle ist wichtig
Bei Streit zwischen Werkstatt-Rat und Werkstatt-Leitung hilft die Vermittlungs-Stelle. Alle zusammen suchen eine Lösung.
Neu ist: Die Entscheidung der Vermittlungs-Stelle gilt. Nur in Ausnahmen gilt sie nicht. Dann gilt die Entscheidung der Werkstatt-Leitung.

Vermittlungsstelle
Vermittlungsstelle

Haben Sie Fragen an uns?
Oder Ideen für unsere Arbeit?
Möchten Sie mehr über unsere Arbeit erfahren?
Dann melden Sie sich bei uns!!!

Ihr Kontakt zum Werkstatt-Rat

Groiner Allee 10
46459 Rees

wrkstttrtLHUNd


Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies
Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite notwendig und können deshalb auch nicht abgewählt werden.
WSESSIONID
SpeicherdauerSitzung
Notwendiges Standardcookie, um mit PHP-Session-Daten zu nuten.
hideCookieNotice
SpeicherdauerJe nach Auswahl bis zu 30 Tage
Speichert, dass der Cookie- bzw. Datenschutzhinweis nicht bei jedem Aufruf erneut angezeigt wird.
allowLoadExternRessources
SpeicherdauerJe nach Auswahl bis zu 30 Tage
Merkt sich die Benutzerentscheidung, ob externe Komponenten automatisch geladen werden dürfen.
allowTracking
SpeicherdauerJe nach Auswahl bis zu 30 Tage
Merkt sich die Benutzerentscheidung, das Besucherverhalten getrackt werden darf.
Funktionale Cookies
Diese Cookies erleichtern die Nutzung der Webseite.
websitezoom
SpeicherdauerSitzung
Merkt sich, in welcher Größe die Schriften angezeigt werden sollen.

Analyse-/Marketing Cookies

Marketing-/Tracking Cookies
Diese Cookies dienen Marketingzwecken und analysieren Ihr Besucherverhalten.
Youtube
Speicherdauer30 Tage
Nutzung durchwww.youtube.de
Zusätziche Datenschutzerklärunghttps://www.google.de/intl/de/policies/privacy
Abspielen von eingebundenen Videos von YouTube
Google Maps
Speicherdauer30 Tage
Nutzung durchwww.google.de/maps
Zusätziche Datenschutzerklärunghttps://www.google.de/intl/de/policies/privacy
Anzeigen von Standorten via Google Maps.

Externe Komponenten laden

Externe Kompenenten
Dieser Cookie lädt externe Komponenten für funktionale Tools
_rspkrLoadCore
SitzungSitzung
Funktionales Cookie um den Readspeaker (Vorlesefunktion) zu nutzen.